Die Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen erfordert ein "überfachliches Kompetenzniveau", um die vielfältigen Unterstützungsbedarfe unter Berücksichtigung der individuellen Versorgungssituation eines jeden Menschen zu erfüllen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, können nach §63 Abs. 2 SGB V ärztliche Tätigkeiten nach einer Diagnose-und Indikationsstellung vollständig auf Pflegekräfte subsituiert werden. Bei der Substitution (anders als bei der Delegation) ärztlicher Tätigkeiten geht die gesamte fachliche, weitschaftliche und rechtliche Verantwortung auf Pflegekräfte über.
Pflegekräfte mit erweiterten Kompetenzen führen die pflegerischen- und medizinischen Therapieprozesse im interdisziplinären Austausch eigenverantwortlich fort und passen diese bei Bedarf selbstständig an.
Examinierte Pflegefachkräfte
Sart: Ende 2022 (genauer Termin wird noch bekannt gegeben
N.N.
Wird noch bekannt gegeben